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BFH, 26.03.1969 - V 171/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revisionsverfahren - Geänderter Steuerbescheid - Gegenstand des Verfahrens - Prozeßvoraussetzungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 28
- BStBl II 1969, 524
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 24.11.1988 - V R 30/83
Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Verpflegung von Personal durch Arbeitgeber …
Die Klage gegen den Umsatzsteueränderungsbescheid, dessen Rechtmäßigkeit nunmehr kraft Gesetzes Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung geworden ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. März 1969 V 171/65, BFHE 96, 28, BStBl II 1969, 524), war abzuweisen. - BFH, 10.06.1975 - VIII R 114/71
Einheitliche Baumaßnahme - Einheitlich zu beurteilende Baukosten - Baukosten - …
Über ihn ist ohne weiteres Vorverfahren sachlich zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1969 V 171/65, BFHE 96, 28, BStBl II 1969, 524). - BFH, 20.11.1973 - VII R 33/71
Steuerbescheid - Zwei Steuerfestsetzungen - Revision - Abänderung - …
Deshalb entfällt -- wie erwähnt -- hinsichtlich des zum Verfahrensgegenstand gewordenen Änderungsbescheids das nach § 44 FGO vorgeschriebene Vorverfahren und damit auch die Klagemöglichkeit nach § 46 FGO, wonach bei Verzögerung der Einspruchsentscheidung durch das HZA ohne zureichenden Grund die Klage ohne vorherigen Abschluß des Vorverfahrens zulässig ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1969 V 171/65, BFHE 96, 28, BStBl II 1969, 524;… v. Wallis-List in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.--6. Aufl., Anm. 2 und 6a zu § 123 FGO).
- BFH, 15.02.1984 - II R 219/81
Katholische Kirche - Austritt aus der Kirche - Kirchensteuer
Da das FG über diesen Bescheid noch nicht entschieden hat, ist sein Urteil aufzuheben; einer Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung bedarf es jedoch nicht, weil die Sache spruchreif ist (§ 127 FGO; Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1969 V 171/65, BFHE 96, 28, BStBl II 1969, 524, und vom 2. Februar 1973 III R 27/72, BFHE 108, 297, 299, BStBl II 1973, 501). - BFH, 13.11.1973 - VII R 32/71
Steuerbescheid - Änderungsbescheid - Gegenstand des Verfahrens - Unzulässige …
Deshalb entfällt hinsichtlich des zum Verfahrensgegenstand gewordenen Änderungsbescheids das nach § 44 FGO vorgeschriebene Vorverfahren und damit auch die Klagemöglichkeit nach § 46 FGO, wonach bei Verzögerung der Einspruchsentscheidung durch das HZA ohne zureichenden Grund die Klage ohne vorherigen Abschluß des Vorverfahrens zulässig ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1969 V 171/65, BFHE 96, 28, BStBl II 1969, 524;… v. Wallis-List in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.--6. Aufl., Anm. 2 und 6a zu § 123 FGO). - BFH, 17.02.1977 - IV R 169/75
Unzulässigkeit der Revision - Änderung eines Verwaltungsaktes - Gegenstand des …
Wenn aber deshalb ein Antrag nach § 68 FGO nicht mehr mit Erfolg gestellt werden konnte, so konnte der Umstand, daß der Streitwert, wenn der Antrag hätte gestellt werden können, nun die Grenze des § 115 Abs. 1 FGOüberschritten hätte, nicht dazu führen, daß nun die Revision nachträglich zulässig geworden wäre (vgl. zum umgekehrten Fall - keine nachträgliche Unzulässigkeit wegen Absinkens des Streitwerts aufgrund eines Antrags nach § 68 FGO - das Urteil des BFH vom 26. März 1969 V 171/65, BFHE 96, 28, BStBl II 1969, 524).